Außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt vor Insolvenz

admin 25. Januar 2012

Der Weg hin zur Verbraucherinsolvenz, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz teilt sich in mehrere Schritte auf. Während bei der Regelinsolvenz für Firmen und Selbständige der Weg direkt zum Insolvenzgericht führt, ist bei der Insolvenz für Privatlete die Schuldnerberatung vorgeschaltet. Deren Hauptaufgabe ist es, mit den Gläubigern auf außergerichtlichem Wege, also im Einvernehmen einen ganzen oder teilweisen Schuldenerlass auszuhandeln. Fachlich gesehen wird das, Schuldenbereinigung genannt.
Überschuldete Bürger merken oftmals viel zu spät, dass sie sich finanziell selbst nicht mehr helfen können und, ebenso wie das Unternehmen, Insolvenz beantragen müssen. Heutzutage ist das auch für Verbraucher möglich, ganz im Gegensatz zu Zeiten vor ein, zwei Jahrzehnten. Als erstes muss eine anerkannte Schuldnerberatung aufgesucht werden. Dabei handelt es sich um qualifizierte und zertifizierte Fachleute, die als Unternehmer oder für karitative Verbände diese Beratung kostenlos beziehungsweise gegen eine geringe Gebühr wahrnehmen.
Die einzige und gleichzeitig auch Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist der Versuch, außergerichtlich mit den Gläubigern eine Lösung zu finden. Lösung bedeutet in diesem Falle einen teilweisen oder ganzen Verzicht auf die Forderungen, je nach wirtschaftlicher Lage des Schuldners, die von der Schuldnerberatung objektiv und für alle Seiten glaubhaft bewertet wird. In vielen Fällen stimmen die Gläubiger auch kleinen oder kleinsten Ratenzahlungen zu, weil ihnen dann ein vollständiges Ausbuchen der Forderung erspart bleibt.
Wenn sich dadurch im Rahmen einer abschließenden Gesamtbewertung die zukünftige wirtschaftliche Situation des Schuldners nicht sichtbar bessert, empfiehlt die Schuldnerberatung die Beantragung der Insolvenz, also die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dieser letzte Schritt muss von einem Insolvenz Anwalt notariell bestätigt und beglaubigt werden.

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